Waldeckische Jägerschaft Korbach e.V.
 

Presse

Tontaubenschießen in Warburg

Erstmalig haben wir für unsere Mitglieder ein Tontaubenschießen auf dem Schießstand des Hegerings Warburg angeboten. Bei herrlichem Sonnenschein nutzten 8 Mitglieder die Gelegenheit, Ihre Schießfertigkeiten mit der Flinte zu erproben und den Schießnachweis Schrot zu erlangen, der u.a. in Niedersachsen für die Teilnahme an Treibjagden vorgeschrieben ist.

Mit hilfreichen Ratschlägen der engagierten Standaufsicht wurden die Ergebnisse beim Trapschießen im Laufe des Nachmittages immer besser. Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass es eine tolle Veranstaltung war, die zur Verbesserung der Treffsicherheit beim Flintenschießen beigetragen hat und regelmäßig wiederholt werden könnte.

Für die Vorsitzenden Sandra Bergmann und Anna-Maria Hausmann war es allerdings etwas enttäuschend, dass nicht mehr Mitglieder daran teilgenommen haben.

Auf dem Bild 5 Teilnehmer gemeinsam mit der Standaufsicht

Trichinen Onlinekurs

Das Veterinäramt Frankenberg bietet am 27.03.2024, von 16 bis 18 Uhr, für Jäger mit gültigem Jagdschein, einen Onlinekurs zur Trichinenprobeentnahme an.
Anmeldungen bitte bei Frau Melanie Schröder vom Veterinäramt Frankenberg unter der Telefonnummer 05631/ 954-1755, vormittags von 8 - 12 Uhr.

Rückblick 2023 und Ausblick auf das neue Jahr 2024

AUSSETZUNG DER JAGDSTEUER

Am 10.07.2023 hat der Kreistag die weitere Aussetzung der Jagdsteuer für die Jahre 2024, 2025, 2026, mehrheitlich beschlossen.
Es ist das Ergebnis einer engagierten Interessenvertretung der Jägerschaft.
Wir bedanken uns bei den Gremien recht herzlich.

Langjährige Dozenten verabschiedet

Waldeckische Jägerschaft dankt Rolf Henkel und Karl-Gerhard Oxe – Jungjägerkurs ab September

Verabschiedung (von links) Rolf Henkel, Karl-Gerhard Oxe, Anna-Maria Hausmann, Sandra Bergmann

Korbach – In feierlichem Rahmen des Jägerschlags wurden die beiden langjährigen Dozenten Rolf Henkel und Karl-Gerhard Oxe von der Waldeckischen Jägerschaft mit Dank verabschiedet.

Die Leiterin des Jungjägerkurses, Anna-Maria Hausmann, und die erste Vorsitzende Sandra Bergmann bedankten sich im Namen der Waldeckischen Jägerschaft Korbach mit einem handgefertigten Rehbock aus Lärche bei Rolf Henkel für 13 Jahre Dozententätigkeit im Fach Wildbiologie.

Nun geht der Förster in den wohlverdienten Ruhestand. Karl-Gerhard Oxe, der aus familiären Gründen ausscheidet, wurde für 13 Jahre praktische Schießausbildung Flinte mit einem „Kipphasen“ geehrt. Beide führten etwa 150 begeisterte Jungjäger, mit viel Wissen und Herzblut, durch die Kurse und erfolgreich zur Prüfung. Beiden gilt nochmals ein kräftiges Waidmannsheil und Horrido.

Der nächste Jungjägerkurs 2023/2024 startet im September. Der Jungjäger-Infotag findet am 19. August in Twiste statt. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle.

Alle, die Interesse haben, die Prüfung zum Erwerb eines Jagdscheins zu absolvieren, können sich gerne informieren auf der Internetseite waldeckische-jaegerschaft/jungjaegerausbildung.de.

Interessenten können sich auch direkt wenden an die Lehrgangsleiterin Anna-Maria Hausmann unter Tel. 0172/6441524 oder eine E-Mail schreiben an die Adresse jungjaeger@waldeckische-jaegerschaft.de.  red

Quelle:  27.07.2023 (WLZ)

Gemeinsam unsere Wälder zukunftsfähig machen!

Durch #Trockenheit, #Unwetter und Schädlingsbefall sind unsere Wälder in stark strapaziert.  #Landwirtschaft, #Jagd, #Forst, #Politik und Waldbesitzende wollen den Wald gemeinsam zukunftsfähig machen - und haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Wiederaufforstung und zum Schutz und zur Pflege der Wälder getroffen.

Quelle: 26.06.2023 (Landkreis Waldeck-Frankenberg)

„Das wäre ein völlig falsches Signal“

CDU-Kreistagsfraktion spricht sich für weitere Aussetzung der Jagdsteuer aus

Im Dialog: Die CDU-Kreistagsfraktion besichtigte Waldbaumaßnahmen im Lichtenfelser Stadtwald und sprach mit Jägern, Waldbesitzern sowie Vertretern des Bauernverbands, der Kommunalwald GmbH und der Waldeckischen Domanialverwaltung.  Foto: cdu/pr

Waldeck-Frankenberg – „Die Wiederbewaldung der riesigen Kalamitätsflächen und der Umbau hin zu einem klimastabilen Wald der Zukunft stellt uns alle vor große Herausforderungen“, betonte Fraktionsvorsitzender Timo Hartmann beim Dialog der CDU-Kreistagsfraktion mit Vertreterinnen und Vertretern von Jägerschaft, Waldbesitzern, Bauernverband, Kommunalwald GmbH und Waldeckischer Domanialverwaltung. Diese Mammutaufgabe könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang zögen. Im Vorfeld der Gesprächsrunde hatten die Teilnehmer Waldbaumaßnahmen im Lichtenfelser Stadtwald besichtigt.

Stadtförster Martin Wrosch machte vor Ort den Einfluss des Schalenwildes deutlich und ging auf Bejagungsstrategie und Schutzmaßnahmen im Stadtwald ein. „Gatterungen und Einzelschutz von Anpflanzungen binden Personal und sind finanziell enorm aufwendig“, sagte Wrosch.

„Rund 6000 Hektar Kalamitätsflächen allein im Bereich der Kommunalwald GmbH können nicht komplett gegattert werden“, erläuterte der Geschäftsführer der Kommunalwald GmbH, Hendrik Block, in der anschließenden Diskussion. Für den gesamten Landkreis ginge es sicher um mehr als 8000 Hektar wieder zu bewaldende Flächen. Hinzu komme, dass Trockenheit und Schädlingsbefall das Waldsterben beschleunigten und inzwischen auch Laubbaumarten wie Buche und Eiche geschädigt seien. Block: „Standortfaktoren können wir nicht ändern, den Einflussfaktor Wild auf natürliche Verjüngung und Anpflanzungen aber schon.“

In Anbetracht des großen Engagements der Jägerschaft wäre es aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ein völlig falsches Signal, die Wiedereinsetzung der Jagdsteuer zu diskutieren. Die Christdemokraten würden sich weiter dafür einsetzen, dass der Landkreis auch weiterhin keine Jagdsteuer erhebt. Die CDU-Kreistagsfraktion wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Kreistag auch wegen der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest die Erhebung der Jagdsteuer für drei Jahre ausgesetzt habe. Dieser Zeitraum laufe dieses Jahr aus. red

Quelle:  27.06.2023 (WLZ)

Zuschüsse für Naturschutzprojekte

In der Mitgliederversammlung am 3. März 2023 haben wir beschlossen, Biotopverbesserungen und Naturschutzmaßnahmen unserer Mitglieder, mit einem Zuschuss von 90% der Kosten, höchstens 500,00 € je Maßnahme, zu unterstützen.

Die Maßnahmen müssen im Landkreis Waldeck-Frankenberg durchgeführt werden.

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen:

Der Zuschuss beträgt 90 % der Gesamtkosten je förderfähige Maßnahme, höchstens aber 500,00 €. Es werden aus Mitteln der Jägerschaft insgesamt 12.000,00 € für solche Naturschutzprojekte/Biotopverbesserungen zur Verfügung stellen. Wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Antrages entschieden. Zuerst muss die Maßnahme bei der Jägerschaft beantragt werden (schriftlich oder per Mail), dann erfolgt kurzfristig die Mitteilung, dass die Maßnahme förderfähig ist und umgesetzt werden kann. Nach Vorlage der Rechnungen für die Naturschutzmaßnahme erfolgt die Zahlung des Zuschusses von 90 %, höchstens 500,00 € je Maßnahme.

Hier ein paar Beispiele für förderfähige Maßnahmen/Projekte:

1. Verstärkte Prädatorenbejagung zur Stützung der Offenlandarten und insbesondere des Niederwildes: Anschaffung von Fallen oder speziellen Jagdeinrichtungen zur effizienten Raubwildbejagung.

2. (Neu-) Anlage von Hecken, Remisen, Feldrainen und deren Pflege

3. (Neu) Anlage von Wildäsungsflächen, Wildäckern, Wildblumenwiesen

4. Einrichtung von Wildruhezonen und Erarbeitung einer Besucherlenkung in den Revieren zur Vermeidung von Störungen des Wildes

5. Anlage von Stein- und Totholzhaufen

6. Anlage und Unterhaltung von Kunstbauen

7. Anbringung und regelmäßige Unterhaltung/Pflege von Nisthilfen einschließlich Fledermauskästen (ggf. fördermittelfähig durch den Kreis Waldeck-Frankenberg).

8. Nisthilfen für den seltenen Schwarzstorch und Schaffung von geeigneten und ruhigen Brutzonen (i. V. m. Besucherlenkung)

9. Einrichten von Schlafquartieren für Bilche: Gartenschläfer (Tier des Jahres 2023), Siebenschläfer, Haselmaus.

10. Anlage von Feuchtbiotopen und wegen der zunehmenden Trockenheit und Dürreperioden: Anlage und Unterhaltung von Suhlen und Schöpfstellen für das übrige Wild.

Die Auflistung ist nicht abschließend, Mitglieder*innen können auch selbst Biotopverbesserungen/ Naturschutzmaßnahmen vorschlagen.

Neue Hessische Jagdverordnung veröffentlicht - wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt

Es liegen aufreibende Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam gegen den Entwurf zur geplanten Novellierung der Jagdverordnung protestiert haben.

LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger:
“Unser koordiniertes gemeinsames Engagement auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen sowie die Ankündigung unserer Plakat- und Hörfunkkampagne haben ein deutliches Zeichen gesetzt und Wirkung gezeigt!“

In der nun veröffentlichten Fassung der Hessischen Jagdverordnung sind wichtige Kernforderungen des LJV erfüllt bzw. wurde die bisher vorliegende Entwurfsfassung abgemildert: Link

Quelle:31.10.2022 (LJV Hessen)

Jagdwilderei im Revier Rhena Nord

Im Revier Rhena Nord am sogenannten Wächtler d.h. westlich der Schweinsbühlerstraße in der Nähe der Grenze zum Nachbarrevier hat es einen Fall von Wilderei gegeben hat. Am Montag 29.3.2022 hat der Jagdaufseher auf einem Erbsenfeld einen Anschuss und Schweiß gefunden sowie eine Schleifspur und Fußspuren, die eindeutig zeigen, dass eine Sau zum nahe gelegenen Feldweg gezogen wurde. Die Polizei war vor Ort und hat den Fall aufgenommen und den Verdacht bestätigt, dass es sich um Wilderei handelt. Der Revierinhaber hat Anzeige erstattet.
Jagdwilderei ist eine Straftat und sie kann sich immer und überall ereignen. Deshalb achten Sie auf Anhaltspunkte, die auf Wilderei im Revier hindeuten und bringen jeden Verdachtsfall konsequent zur Anzeige.

Zahl der Jäger steigt enorm

Bundestrend spiegelt sich auch in Waldeck-Frankenberg wider

Es gibt immer mehr Jäger in Deutschland. Der Deutsche Jagdverband (DJV) spricht von Rekordzahlen: „Über 403 400 Frauen und Männer haben derzeit einen Jagdschein. Das sind über 6000 mehr als im Vorjahr und über 51 000 Menschen mehr innerhalb eines Jahrzehnts.“ Dieser Trend spiegelt sich auch in Waldeck-Frankenberg wider.
„Es gibt rund 1400 Jagdscheininhaber im Landkreis. Ihre Zahl hat in den vergangenen zehn Jahren um zirka 25 Prozent zugenommen“, sagt Heinrich Engelhard, der Kreisjagdberater für den Südkreis und Vorsitzender der Jägervereinigung Frankenberg ist.
In der Waldeckischen Jägerschaft (WJS) gehen nach Angaben der 2. Vorsitzenden Anna-Maria Hausmann die Mitgliederzahlen seit Jahren stetig nach oben – und liegen nun bei über 500. Die Mitgliederzahl in der Jägervereinigung Frankenberg liegt laut Vorsitzendem Engelhard zwar seit 25 Jahren in etwa konstant bei rund 400, wobei der Altersdurchschnitt „recht hoch“ sei, aber die Jägervereinigung bilde jährlich 12 bis 15 neue Jäger aus. Etwa 25 Prozent seien Frauen und zwei Drittel der Anwärter seien jünger als 30 Jahre.
Auch bei der Waldeckischen Jägerschaft besuchen jährlich 12 bis 15 Jungjäger den Ausbildungslehrgang, erläutert Anna-Maria Hausmann, Leiterin der Kurse. Jeder dritte Teilnehmende sei mittlerweile eine Frau. Das Durchschnittsalter bei den Frauen liegt bei 30, das der Männer bei 38 Jahren“, erläutert sie. Gründe für den Trend zur Jagd sehen Hausmann und Engelhard im steigenden Interesse an der Natur. Als Jäger habe man die Möglichkeit, die Natur intensiv zu erleben. Natürlich gehe es auch um das „ureigenste Ziel der Jagd, die Gewinnung von wertvollem Wildfleisch“, sagt Hausmann.
Neben der Freude der Jäger an dieser Freizeitbeschäftigung habe die Jagd wichtige gesellschaftliche Funktionen: Jäger reduzierten das Risiko von Wildkrankheiten (Stichwort Afrikanische Schweinepest), betrieben Arten- und Naturschutz und dämmten Wildschäden in Wald und Feld ein, unterstützten damit die Wiederbewaldung.
Traditionell kommen laut Engelhard viele Jäger aus Nachbar-Bundesländern, vor allem dem bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen, auch aus Holland und Dänemark in den Landkreis, um zu jagen. Die jagdlichen Bedingungen und die schöne Natur machten den Kreis für Jäger attraktiv.
Die Zahl der Jäger im Kreis nimmt zu, ebenso der Anteil an Frauen unter ihnen. Zwei junge Frauen berichten über ihren Weg zum Jagdschein und warum die Jagd sie interessiert.

Eva Gerhard (32), Krankenschwester aus Meineringhausen, und Wiebke Kalhöfer (31), Landwirtin aus Dehringhausen, strahlen über das ganze Gesicht. Sie haben gerade die Jungjägerprüfung bestanden, das „Grüne Abitur“. Das ist die Voraussetzung für den Erwerb des Jagdscheins.
Die vergangenen sieben Monaten haben die beiden Frauen neben ihren anstrengenden Berufen den Jagdscheinkurs bei der Waldeckischen Jägerschaft absolviert. Sie haben im Durchschnitt wöchentlich zweimal die Schulbank gedrückt. Anfang des Jahres kam das Schießtraining als dritter wöchentlicher Termin hinzu.
„Die Ausbildung ist unglaublich vielseitig“, sagt Eva Gerhard. Wild und Wald, Natur- und Tierschutz, Waffenkunde und Hundewesen sind nur einige Themengebiete. „Hinzu kommen viele rechtliche Fragen“, ergänzt Wiebke Kalhöfer.
Das alles mündet in einer dreiteiligen Prüfung: der schriftlichen mit 100 Fragen, der praktisch-mündlichen und zuletzt der Schießprüfung, die jetzt am Schießstand der Jägervereinigung Frankenberg An der Meiserburg erfolgte.
Die zwei Frauen hatten bisher keine Schießerfahrung, haben im Training auf der Schießanlage gelernt, aus verschiedenen Entfernungen auf Wildscheiben zu schießen – unter anderem auf eine sich über das Schießfeld bewegende Scheibe, den „laufenden Keiler“.
„Es kommen viele angehende Jäger zu uns, die vorher noch nie geschossen haben. Auch über 60-Jährige. Wir bringen allen das Schießen bei“, sagt Sven Nord, Schießausbilder der Waldeckischen Jägerschaft. Die Kugeln müssen im Herz-Lungen-Bereich der Tiere landen. Die beiden Frauen haben auch diesen Prüfungsteil gemeistert. Sie werden – wie es für Jäger vorgeschrieben ist – auch in den nächsten Jahren Schießtrainings auf Übungsanlagen absolvieren müssen, wenn sie an Bewegungsjagden teilnehmen wollen.
Was hat die jungen Frauen veranlasst, den Jagdschein zu machen? Das Draußensein in der Natur nennen beide als erstes. Hinzu kommen individuelle Gründe. Landwirtin Wiebke Kalhöfer sagt: „Mein Großvater war Jäger, durch ihn kenne ich die Jagd von Kindheit an.“ Ihre Familie besitze Wald. Sie wisse, wie wichtig es für dessen Erhalt ist, dass die Wildpopulation nicht überhandnehme.
Krankenschwester Eva Gerhard ist Mitglieder der Jagdhornbläsergruppe Waldeck und hat dadurch Kontakt zu Jägern. Sie teilt ihr Interesse auch mit ihrem Lebensgefährten Corvin Neuschröer, der mit ihr den Jägerlehrgang absolvierte. Ob und wo sie nach bestandener Prüfung jagen geht, das stehe noch nicht fest. Wiebke Kalhöfer will einen Begehungsschein in einem Jagdrevier der Region erwerben.
Dass Frauen Jägerinnen werden, sei anders als noch vor 10, 20 Jahren mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, sagt Anna-Maria Hausmann, die Jungjäger-Lehrgänge leitet. Als „gutes Miteinander“ zwischen Männern und Frauen beschreiben die beiden Jungjägerinnen die Atmosphäre im Kurs.
Verhalten sich Frauen bei der Jagd anders als Männer? Dazu meint Anna-Maria Hausmann: „Frauen warten länger ab. Sie wollen den perfekten Schuss abgeben, den perfekten Treffer landen.“
22 Jungjäger bestanden Jagdprüfung
24 Teilnehmer haben an den jüngsten Lehrgängen der Jägervereinigung Frankenberg und der Waldeckischen Jägerschaft teilgenommen und sind zur Prüfung angetreten: 18 Männer und sechs Frauen. 22 haben sie bestanden. Durchgefallen sind zwei Männer, teilt Heinrich Engelhard mit, der vom Regierungspräsidium Kassel bestellte Prüfungsleiter.

Quelle: WLZ 23.04.2022  Autor/ Bild: Martina Biedenbach

Waldeckische Jägerschaft will zu Grenztrail und Windkraftanlagen angesprochen werden

Unsere Jahreshauptversammlung hat um 19 Uhr am 11.03.2022, in der Mehrzweckhalle in Twiste, mit reger Beteiligung von 80 Personen, stattgefunden.

Vorstand und Geehrte der Waldeckischen Jägerschaft. Vordere Reihe, von links: Anna-Maria Hausmann, Landrat Jürgen van der Horst, Vorsitzende Sandra Bergmann, Sabine Teipel, Helge Führer, Gerald Reinbold. Hintere Reihe, von links: Heinz Thiele, Dieter Tepel, Andre Zulauf, Sven Rose, Sönke Jäger und Thomas Böhle.

Die Waldeckische Jägerschaft will bei wichtigen Themen, wie Grenztrail oder Bau von Windkraftanlagen im Wald insbesondere vom Landkreis, angesprochen werden, wie die wiedergewählte Vorsitzende Sandra Bergmann in Twiste erklärte.

Neuralgisches Thema für die Jäger und Jagdpächter sei der geplante Bau eines Grenztrails, der für Mountainbike-Fahrer Strecken durch die Wälder bieten soll. „Wir wollen, dass die Sorgen und Ängste der Jägerschaft bei diesem Thema gehört werden“, sagte Bergmann.

Das will die Jägerschaft
Die Jägerschaft, dem Verband gehören 500 Mitglieder an, sei nicht gegen den Grenztrail, auch nicht gegen den Bau von Windkraftanlagen: „Wir wollen solche Projekte mittragen, fordern aber auch, dann darauf angesprochen zu werden.“
Politik, Forst und Jägerschaft seien partnerschaftlich verbunden, dies sei auch bei Streitthemen der Fall, wie Landrat Jürgen van der Horst dazu erklärte.

Das sagt der Landrat
Der Klimawandel zwinge zum Handeln in der Forstwirtschaft. So müssten die Aufforstung, der Schutz der jungen Kulturen und die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald unterstützt werden. Jagd und Forstwirtschaft verfolgten die gleichen Ziele, Kompromisse seien aber auch erforderlich.
Van der Horst hob die Bedeutung der Jäger beim Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder beim Umgang mit Fallwild hervor.

Reizthemen
Reizthema sei die touristische Nutzung des Waldes, aktuell die Planung des Grenztrails. Mit der ersten Projektphase am Eisenberg sei nun begonnen worden. Hier seien ein Austausch mit den Jagdausübungsberechtigten und Kompromisse erforderlich, um auch die Jagd zu ermöglichen. So seien Ruhezonen und ein Kanalisieren des Fahrradverkehrs vorgesehen.
In ihrem Bericht für die beiden vergangenen Jahren hob die Vorsitzende die Zusammenarbeit mit dem früheren Landrat Dr. Reinhard Kubat hervor. Im Mittelpunkt standen die Eindämmung der ASP und die Wiederaufforstung. Sie verwies darauf, dass die Jagdsteuer 2020 halbiert und 2021 für drei Jahre ausgesetzt worden sei.

Arbeit im Vorstand
Seit den Wahlen 2019 hätten sich Mitglieder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand zurückgezogen, sodass wichtige Themen von einem Fünfer-Gremium bewegt worden sein. Sandra Bergmann unterstrich, dass die Corona-Pandemie die Bereiche Jungjäger-Ausbildung sowie Übungsschießen und Jagdhundeausbildung erschwert habe.

Die Waldeckische Jägerschaft finanziert verschiedene Naturschutzprojekte. So wurde eine Drohne für die Kitz-Rettung angeschafft. Hierfür wird noch eine Person gesucht, die über einen entsprechenden Führerschein verfügt, wie Vorsitzende Sandra Bergmann in der Jahreshauptversammlung erklärte.

Geld für den Naturschutz
Zudem sucht der Vorstand Mitglieder, die frühmorgens vor der Mahd die jungen Rehe aus dem Gras holen. „Je mehr tätig sind, desto mehr können wir retten“, unterstrich Vorsitzende Bergmann.

12 000 Euro hat die Jägerschaft für die Verbesserung des Lebensraums bewilligt. Gelder stehen für die Anlage von Blüh- und Äsungsflächen bereit.

Zur Strecke gebracht
Geld soll auch für die Habitatpflege bereitgestellt werden. Die Projekte werden im April und Mai begonnen.
Matthias Clement von der Kreisjagdbehörde berichtete, dass die ASP-Lage sich nicht verbessert habe. Daher sei eine Beprobung von Fleisch in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt wichtig.

Rehe im Visier
2020/2021 sind 11 655 Stück Rehwild (0,6 Prozent mehr als im Vorjahr) geschossen worden. Um 16 Prozent auf 6063 Stück stiegen die Abschusszahlen beim Schwarzwild.
498 Stück Rotwild (- 17 Prozent), 65 Stück Muffeldwild (105 im Vorjahr), 164 Hasen (wie Vorjahr), zwei Kaninchen (20), 2400 Füchse (plus 20 Prozent), 4400 Waschbären (25 Prozent mehr), und 552 Rabenkrähen (minus zehn Prozent) wurden zur Strecke gebracht.

Kurse für Jungjäger
Wildschäden im Umfang von 157 000 Euro wurden registriert, was einem Rückgang um 15 Prozent entspricht.
Zwei Jungjägerkurse konnten seit 2019 absolviert werden, wie die stellvertretende Vorsitzende Anna-Maria Hausmann berichtete. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde die Arbeit erschwert.
In den beiden Lehrgängen hatten insgesamt 23 Männer und Frauen die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Im vorigen September begannen neun Männer und sechs Frauen den noch laufenden Kurs. Die Fachprüfung wird im April stattfinden.

Jagdhunde geprüft
Der scheidende Obmann für das Hundewesen, Andre Zulauf, berichtete über die Welpen- und Junghundestunden und die Brauchbarkeitsprüfungen. Wegen der zeitlichen Belastung mit 131 ehrenamtlich geleisteten Stunden und drei Terminen pro Woche gab er das Amt ab, steht aber im Vorstand künftig als Beisitzer zur Verfügung.
Während die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin bei den Wahlen bestätigte wurden, wurden andere Positionen neu besetzt: Neuer Kassierer ist Gerald Reinbold, Schriftführerin ist Helge Führer, Obfrau für das Hundewesen Sabine Teipel. Das Amt des Obmanns für Schießwesen konnte nicht besetzt werden.

Neuwahlen und Ehrungen
Beisitzer sind nun Andre Zulauf, Sönke Jäger, Thomas Böhle und der Revierförster Sven Rose.
Für 60-jährige Mitgliedschaft wurde Dieter Tepel geehrt. Heinz Thiele und Jens Cordes sind 40 Jahre dabei, Heinz Brühmann 25 Jahre.

Ehrungen bei der Waldeckischen Jägerschaft, von links: Dieter Tepel, Heinz Thiele, die stellvertretende Vorsitzende Anna-Maria Hausmann, die Vorsitzende Sandra Bergmann, Jens Cordes und Heinz Brühmann.

Link

Quelle: WLZ 14.03.2022/ Autor/ Bild:  Armin Haß

Nachruf

Dieter Bark

Die Waldeckische Jägerschaft Korbach e.V. trauert um ihr Ehrenmitglied Dieter Bark. Der pensionierte Forstamtmann ist am 28.12.2021 im Alter von 83 Jahren in Mengeringhausen verstorben. 1964 trat er in den Forstdienst ein und heiratete im selben Jahr auch seine Frau Elsbeth. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Von 1971 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2003 leitete er die Revierförsterei Twiste in der Gemeinde Twistetal.

Dieter Bark war passionierter Jäger und mehr als 25 Jahre bei der Waldeckischen Jägerschaft als Lehrgangsleiter für die Jungjägerausbildung verantwortlich. Generationen von Jungjägern hat er sein jagdliches und forstliches Wissen vermittelt und so die jagdlichen Schwerpunkte in der Jägerschaft über Jahrzehnte mitgestaltet und geprägt.

Seine zweite Leidenschaft war die Naturfotografie, die ihn in viele fremde Länder zog, aber ganz besonders galt der heimischen Natur sein Engagement, was er u.a. durch die Bildbände „Im Tal der Twiste“ und „Im Wald der Bilche“ dokumentiert hat. Eine Vielzahl seiner Bilder wurden in Jagdzeitschriften, überörtlichen Publikationen und regelmäßig in der Waldeckischen Landeszeitung veröffentlicht. Überregionale Anerkennung erhielt er durch die Goldmedaille der Deutschen Amateur-Film-Festspiele im Jahr 1984 für den Film „Sie alle brauchen Lebensraum“.

Sein langjähriger Freund und Herausgeber seiner Bücher, Carl Richard Montag beschrieb Dieter Bark als "Einzelgänger mit Ausdauer und Sinn für die geheimnisvolle Welt der Natur, der unermüdlich, in seiner Heimat, aber auch auf anderen Kontinenten, das Verborgene in der Natur suchte und in Bildern festhielt".

Wir werden Dieter Bark stets als Forstmann und Naturfotograf in ehrender Erinnerung behalten. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Frau Elsbeth und seiner Familie.


Der Vorstand
Waldeckische Jägerschaft Korbach e.V.

Klarstellung zur Jungjägerausbildung und -prüfung der Oberen Jagdbehörde

Aufgrund der in den vergangenen Wochen verschärften Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen haben wir die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel hinsichtlich der laufenden Vorbereitungskurse sowie zur anstehenden Jägerprüfung im Frühjahr um Klarstellung gebeten. Link

Quelle: 21.01.2022 (LJV Hessen)

Wichtige Informationen zur Verschärfung der Corona-Regeln

Nachdem den LJV heute zahlreiche Anfragen zu den aktuellen Coronaregelungen und den möglichen Auswirkungen auf die Jagdausübung und die Durchführung von Gesellschaftsjagden erreicht haben, möchten wir Sie über die Auffassung der Oberen Jagdbehörde im Regierungspräsidium Kassel informieren. Link

Quelle:22.12.2021 (LJV Hessen) 

Corona-Verschärfungen: Auswirkungen auf Jungjägerausbildung und Gesellschaftsjagden

Nach den am 25.11.2021 veröffentlichten Auslegungshinweisen des Landes Hessen gelten nun, abweichend von unserem Newsletter vom 24.11.2021, schärfere Regelungen für ein Zusammentreffen in Innenräumen z. B. anlässlich von Gesellschaftsjagden (es kommen die Veranstaltungsregeln zur Anwendung). Link

Quelle: 25.11.2021 (LJV Hessen) 

Verschärfung der Corona-Regeln ab 11.November 2021

Angesichts der wieder zunehmenden Infektionen hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 11. November 2021 in Kraft und sehen vor, dass bei allen 3G-Veranstaltungen der Negativ-Nachweis für Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch mit einem PCR-Test möglich ist. Ein Antigen Schnell Test reicht hier nicht mehr aus. Link

Quelle: 10.11.2021 (LJV Hessen) 

Investition in Drohne für Kitzrettung

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik hat sich im Bereich der Kitzrettung etabliert. Seit März 2021 können eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, Fördermittel für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.

Die Waldeckische Jägerschaft hat die Förderung für eine Drohne beantragt, bewilligt bekommen und eine Drohne Copter Pro angeschafft.

Unsere Mitglieder sollen ab nächstem Jahr im Landkreis Waldeck-Frankenberg tatkräftig unterstützt werden.

Das sichere Beherrschen der Drohne, aber auch ständige Softwareupdates, die Technik- und Akkupflege, Dokumentation der geretteten Rehkitze, sowie das Einhalten rechtlicher Bestimmungen beim Drohnenflug, erfordert volles Engagement der Verantwortlichen.

Daher suchen wir für das Projekt noch einen weiteren Drohnenpiloten und Helfer.


Quelle: WLZ  28.07.2021/ Autorin: Stefanie Rösner

Neue Gebühren für Trichinenproben

Die Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat sich geändert. Ab 01.07.2021 ist eine neue Gebührenordnung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in Kraft getreten.

 Für die Beprobung von Schwarzwild (ohne Gewichtsbegrenzung) gilt lt. Aushang an der Beprobungssammelstelle folgendes: 

Änderung des Hessischen Jagdgesetzes und Verbot von Totschlagfallen ab 15.07.2021 gültig

Der Hessische Landtag hat am 7. Juli 2021 die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021). Link

Quelle:  14.07.2021 (LJV_Hessen)

Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Wie der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) am 21. April 2021 mitteilt, hat der Deutsche Bundestag nächtliche Ausgangssperren beschlossen - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd. Link

Quelle: 21.04.2021  (LJV Hessen) 

Rückblick 2020 und Ausblick auf das neue Jahr 2021

Hinter uns liegt ein Jahr mit vielen Einschränkungen, Sorgen und Ängsten für uns alle, wie es unsere Gesellschaft sicherlich so noch nicht erlebt hat. Auch an unserer Jägerschaft ist dies natürlich nicht spurlos vorüber gegangen. Die JHV konnte nicht stattfinden und viele andere Veranstaltungen mussten abgesagt werden.

Besonders hart traf es die Jungjägerausbildung, die im Rahmen des „Lockdowns“ leider ebenfalls unterbrochen werden musste. Die Prüfung konnte dann im September für die Teilnehmer zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank der Lehrgangsleiterin Anna-Maria Hausmann und den engagierten Dozenten, die durch unermüdlichen Einsatz diesen Corona-Jahrgang zu einem positiven Abschluss geführt haben. Der laufende Kurs findet unter Corona bedingten Einschränkungen statt und alle Beteiligten hoffen, dass er im April/ Mai erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Im letzten Jahr war es leider nicht möglich, wegen der Corona-Pandemie, unsere geplanten Naturschutzprojekte voranzutreiben. Wir hoffen aber darauf, dass dies in diesem Jahr möglich sein wird. Es ist u.a. ein stärkeres Engagement im Bereich Lernort Natur geplant, um auch die Jüngsten an den Naturschutz und die Jagd heranzuführen.

Ein großer Erfolg konnte mit der Herabsetzung und Aussetzung der Jagdsteuer erzielt werden. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat ab dem Jahr 2020 die Jagdsteuer von 15% auf 7,5% gesenkt und wird ab dem Jahr 2021 die Jagdsteuer zunächst für 3 Jahre vollständig aussetzen. Hier hat die konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den politischen Gremien Früchte getragen. Wir konnten in unserem Landkreis die Politik davon überzeugen, dass die Jagdausübung für unsere Gesellschaft wichtig ist, insbesondere für den aktiven Naturschutz vor Ort und zur Tierseuchenbekämpfung.

Wir sind zuversichtlich, Ihnen auch dieses Jahr wieder interessante Kurse und Veranstaltungen anbieten zu können, allerdings in Abhängigkeit von der aktuellen Corona-Lage. Beachten Sie dazu unsere aktuellen Informationen auf unsere Internetseite oder in der örtlichen Presse.

Wir wünschen Ihnen stets Waidmannsheil und bleiben Sie gesund.

 Der Vorstand 

Jagdscheinantrag

Nach einer Überarbeitung der Homepage des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist der Jagdscheinantrag dort zurzeit noch nicht abrufbar. Aufgrund der vermehrten Nachfragen hat uns der Landkreis am Freitag, dem 08.01.2021 das Formular zur Verfügung gestellt.

Informationen zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangbeschränkungen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hohem Inzidenzwert

Die Auslegungshinweise zur aktuell gültigen Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) wurden am 15.12.2020 veröffentlicht. Sowohl nach der CoKoBeV als auch den Auslegungshinweisen zufolge, gibt aus jagdlicher Sicht keine weiteren Einschränkungen.

Das bedeutet, dass folgende jagdliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der bereits bekannten Maßnahmen zur  Einschränkung von persönlichen Kontakten und der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln weiterhin möglich sind.

(Die Seitenzahlen geben Ihnen an, wo Sie die entsprechende Formulierung in den Auslegungshinweisen finden):

  • Teilnahme und Durchführung von Gesellschaftsjagden (S. 7 und 10, bitte beachten Sie, dass für Gesellschaftsjagden außerhalb beruflicher/dienstlicher Tätigkeiten weiterhin ein Genehmigungsvorbehalt besteht und informieren Sie sich über die entsprechenden Regelungen zur Genehmigung bei Ihrem Landkreis. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite https://ljv-hessen.de/regelungen-fuer-gesellschaftsjagden-in-landkreisen-und-kreisfreien-staedten/ ).
  • Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen von Jagdhunden (S.7).
  • Schießstände (nicht Schießkinos) dürfen für Jägerinnen und Jäger zum Einschießen der Waffen sowie zur Erlangung eines jagdrechtlich, erforderlichen Schießnachweises weiterhin geöffnet haben (S.10).
  • Kurse zur Ausbildung von Jagdhunden (S.29).
  • Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiausbildung (S. 30, in diesem Fall sehen wir die Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung als gleich gestellt).  Link

Quelle: 17.12.2020 (LJV Hessen)

 

Klarstellung zu Ausbildungskursen und Schießstandbetrieb unter Coronabedingungen

Nachdem aktuell die Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev) vom 06.11.2020 erschienen sind, hat der LJV zur Klarstellung nachgefragt, ob Vorbereitungskurse zur Jägerprüfung ebenfalls von der Ausnahmeregelung umfasst sind.
Link 

Quelle: 02.11.2020 (LJV_Hessen)

Klöckner: Wir führen das Jagdrecht in die Zukunft und schützen unseren Wald

Kabinett stimmt Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt. 

Das ist somit die erste größere Novelle des Bundesjagdgesetzes seit 1976.

Quelle: 04.11.2020  Pressemitteilung Nr. 222 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 

Bundesjagdgesetz
11-220-KL-Bundesjagdgesetz.pdf (65.89KB)
Bundesjagdgesetz
11-220-KL-Bundesjagdgesetz.pdf (65.89KB)

Genehmigung für Drückjagden zeitnah beantragen – mit Musterantrag

Am Freitag, 30. Oktober 2020 haben wir über die Ausnahmeregelungen für Gesellschaftsjagden unter dem Hintergrund der Tierseuchenbekämpfung und -prävention informiert, die uns vom HMUKLV zur Verfügung gestellt wurden. Der LJV stellt ein Musterschreiben sowie die nötigen Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Link


Quelle: 02.11.2020 (LJV_Hessen)

Neue Regelung für Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen in Hessen

Soeben erreichte den LJV Hessen ein Schreiben des HMUKLV mit “Hinweisen und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter den Bedingungen der rechtlichen Vorgaben aufgrund der Coronapandemie”.  Sie finden das Schreiben sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zum Herunterladen in diesem Artikel

Sie können das Schreiben unter folgendem Link herunterladen:

Download: Hinweise und Empfehlungen Gesellschaftsjagden (vom 30.10.2020)

Wichtig: Gesellschaftsjagden bedürfen ab dem 2. November 2020 der Genehmigung. Zuständig dafür sind die örtlichen Gesundheitsämter.  

Für Gesellschaftsjagden gilt keine Personenobergrenze, jedoch muss durch Maßnahmen zur Steuerung der Besucherzahlen sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten werden kann (siehe § 1 Abs. 2b Buchst. a) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

Download: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Bitte beachten Sie auch die übrigen Vorschriften und Empfehlungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos.

Der LJV Hessen wünscht Ihnen für die kommenden Drückjagden allseits guten Anblick und Waidmannsheil!

Bleiben Sie gesund!

Quelle: 30.10.2020 (LJV_Hessen)

HMUKLV: Corona-Hygienehinweise für Gesellschaftsjagden

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Hinweise zur Beachtung von hygienetechnischen Maßnahmen bei der Planung und Durchführung von Gesellschaftsjagden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie veröffentlich. 

Bewegungsjagden tragen (Anmerkung der Redaktion: „können“) maßgeblich zur Erfüllung der Abschusspläne und zur Verminderung des Jagddruckes bei. Besonders dem Schutz der Verjüngungsflächen vor Wildschäden kommt aufgrund der Extremwetterjahre 2018 und 2019 sowie der anhaltenden Kalamitäten eine hohe Bedeutung zu. Weiterhin bedarf es einer Reduktion der nach wie vor auf hohem Niveau befindlichen Schwarzwildpopulation zur Vermeidung von Wildschäden in der Landwirtschaft sowie als präventive Maßnahme zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden nachfolgend Hinweise bezüglich der Einhaltung der hygienetechnischen Maßnahmen bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden gegeben, damit diese auch im Jagdjahr 2020/21 erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Die dynamische Entwicklung der Covid-19-Pandemie lässt Prognosen bis in den Herbst hinein allerdings kaum zu, sodass die nachfolgenden Hinweise lediglich eine Hilfestellung, die sich an der derzeitigen Situation und Rechtslage orientiert, darstellen sollen. (Anmerkung der Redaktion: Der LJV wird dahingehend die Geschehnisse beobachten und nach Bedarf informieren.) 

Rechtlicher Rahmen

Nach der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 7. Mai 2020, zuletzt geändert am 6. Juli 2020, dürfen sich bei jagdlichen Veranstaltungen bis zu 250 Personen versammeln. Weiterhin ist durch ein Hygienekonzept sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen ergriffen, eingehalten und überwacht werden.

Die folgenden mit dem Ministerium des Inneren und für Sport abgestimmten Handlungsempfehlungen zur Durchführung und Organisation von Gesellschaftsjagden sollen nach dem derzeitigen Stand der o. g. Verordnung als Hilfestellung für die Erstellung eines Hygienekonzeptes dienen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmen nach den zum Zeitpunkt der Durchführung der Jagd geltenden Rechtsvorschriften richten müssen. Link  Handlungsempfehlungen                     

Quelle: 02.10.2020 (LJV_Hessen)

Bundesministerin Julia Klöckner: ASP-Verdachtsfall in Brandenburg bestätigt

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat soeben in einer Pressekonferenz den ersten positiven ASP-Befund in Deutschland bestätigt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte bereits gestern den Verdacht bei einem Wildschwein-Kadaver festgestellt, der nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neisse-Kreis (Brandenburg) gefunden wurde. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 10.09.2020 (LJV Hessen)

Nationales Waffenregister: Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer

Mit dem 1. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie ins Deutsche Waffenrecht überführt.  siehe Link: jagderleben

Quelle: 30.07.2020 (jagderleben)



Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze – Was ist erlaubt und was bleibt verboten?

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 2. Juni 2020 das vom Bundesinnenministerium angekündigte Merkblatt zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen gemäß Waffengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat der LJV die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und erläutert in der folgenden Tabelle, welche Geräte erlaubt sind und welche Verbote weiterhin gelten. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 18.06.2020 (LJV Hessen)



Abrichtelehrgang für Jagdgebrauchshunde 

Am Dienstag, den 09. Juni 2020 findet um 18.30 Uhr, ein Probeschnüffeln auf dem Hundeplatz in Ober-Waroldern, Twistenberg, für einen neuen Abrichtelehrgang für Jagdgebrauchshunde, statt.

Ab Mitte Juli ist ein neuer Lehrgang geplant, mit dem Ziel im Oktober die Brauchbarkeitsprüfung  für Jagdhunde in Hessen, abzulegen.    

Interessenten für den Probeschnüffeltag am 09.06.2020 können sich hier anmelden.

Welpen-/ Junghundekurs

Ein Welpen- und Junghundekurs findet dieses Jahr nicht statt. 

Termin für die schriftliche Jägerprüfung im Herbst 2020 in Hessen

Wie die Obere Jagdbehörde in einer E-Mail vom 13.05.2020 mitteilte, wird die schriftliche Jägerprüfung, sofern es die infektionsrechtlichen Regelungen zulassen, am Samstag, den 26.09.2020 hessenweit zeitgleich stattfinden. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 14.05.2020 (LJV Hessen)

LJV hat nachgehakt: Ausnahmeregelung für Jägerinnen und Jäger im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte am 2. April 2020 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) erlassen. Der LJV hat daraufhin umgehend bei der Pressestelle des Landkreises nachgehakt, ob Jägerinnen und Jäger, die zur Jagdausübung in den Landkreis einreisen und ggf. in einer Jagdhütte übernachten, davon betroffen sind und eine dringende Klarstellung gefordert. Die Jagd insbesondere auf das Schwarzwild zur ASP- und Wildschadensprävention und der wichtige Auftrag der Jägerschaft dürfe nicht eingeschränkt werden. Nun hat der Landkreis eine kreisweite Ausnahmegenehmigung getroffen. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 09.04.2020 (LJV_Hessen) 

Argumentation zur vorverlegten Jagdzeit

Sollten Sie als Jagdausübungsberechtige ein Schreiben erhalten, in dem auf die Bedrohung des Waldes durch den Klimawandel hingewiesen und zur Unterstützung der Wiederbewaldung durch einen konsequent frühen Beginn der Jagdzeit im April aufgerufen wird, können Sie wie folgt argumentieren: siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 06.04.2020 (LJV_Hessen) 

Wichtig: Vorverlegte Jagdzeiten auf den April

Am 4. April 2020 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 16/2020) verkündet. Darin werden die Jagdzeiten auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild auf den April vorverlegt. siehe Link: LJV Hessen 

Gesetz zur Bekämpfung der ASP veröffentlicht/Verwendung von Nachtzieltechnik

Im heutigen Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (Nr. 15/2020) wurde das "Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest", über das wir bereits berichtet haben, mit heutigem Datum veröffentlicht und tritt damit am 04.04.2020 in Kraft.
siehe Link: LJV Hessen 

Quelle: 03.04.2020 (LJV_Hessen) 

Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar

Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die "Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung" verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 31.03.2020 (LJV_Hessen) 

COVID-19 (Coronavirus) FAQ

Das Coronavirus hält auch die Jägerschaft in Atem: Was ist in Zeiten von Kontaktverboten noch erlaubt, was nicht? Der Deutsche Jagdverband schafft mit einem Frage-Antwort-Papier Klarheit. Bitte halten Sie zu Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, immer einen Mindestabstand von 1,5 Meter ein. Und bleiben Sie gesund! siehe Link: DJV

Quelle: 27.03.2020 (DJV) 


Änderung HJagdG: Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz wird nach Verkündung in Hessen erlaubt sein 

In der Plenumssitzung vom 24.03.2020 hat der Hessische Landtag den Entwurf zum „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“, Drucksache Nr. 20/2567 beschlossen. Der LJV hatte zur geplanten Änderung des HJagdG bereits am 18. März 2020 ein Gespräch mit dem jagdpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Hessen, Markus Meysner, geführt und auf der Homepage sowie im Newsletter darüber berichtet. siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 25.03.2020 (LJV_Hessen) 

Keine Frühjahrsprüfungen bis zum 19. April 2020 

Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 16. März 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine dringlichst zu bitten ab sofort keinerlei Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020 in allen Bundesländern und ist auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.
Weiterlesen 

Quelle: 16.03.2020 (JGHV) 

Jägerprüfung wird ausgesetzt

Wie das Regierungspräsidium Kassel (Obere Jagdbehörde) am  17.03.2020 mitteilte, wird die Jägerprüfung in Hessen im Frühjahr 2020, beginnend mit der schriftlichen Prüfung am 25.04.2020, ausgesetzt.
siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 17.03.2020 (LJV_Hessen) 

Jungwaschbär ist wieder ganzjährig bejagbar

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.

siehe Link: LJV Hessen

Quelle: 26.02.2020 (LJV_Hessen) 


Wichtige Neuigkeiten zur Verlängerung von Jagdscheinen

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft.

Der LJV berichtete:  https://ljv-hessen.de/waffengesetz-geaendert/

siehe Link: Was sie jetzt beachten müssen

Quelle: 24.02.2020 (LJV_Hessen)



Quelle: WLZ 11.12.2019/ Autor: Stefanie Rösner, Foto: Stefanie Rösner

Ende der Jagdsteuer naht

Quelle: Eder-Diemel-Tipp 07.12.2019/ Autor: Marcus Althaus, Foto: Reinwald/djv

Schonzeit muss beachtet werden

Für bundesweites Aufsehen gesorgt hat Ende April das Foto, das ein Twistetaler Naturfotograf durch Zufall geschossen hat. Es zeigt einen Fuchs, der mitten in der Schonzeit von einem Jäger niedergestreckt wird. Nach mehreren Strafanzeigen ermittelt die Polizei wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz.

Die Vorsitzende des Waldeckischen Jägerschaft, Sandra Bergmann aus Twistetal, stellt dazu fest, dass sie sich nicht in ein laufendes Ermittlungsverfahren einmischen wolle. Unabhängig vom konkreten Fall aber gelte: „Wir akzeptieren und dulden keine Schonzeitvergehen und werden handeln, wenn sich herausstellt, dass ein Jäger aus unseren Reihen sich nicht an Recht und Gesetz gehalten hat.“

Allerdings müsse Kritik an der geltenden Schonzeitregelung in Hessen erlaubt sein. Im Fall der Waschbären etwa habe auch die Europäische Union festgestellt, dass es sich um Neozoen handele, die nicht in Europa heimisch seien und auch keine Fressfeinde hätten. Es sei daher nicht einzusehen, warum in Hessen von März bis August keine Waschbären gejagt werden könnten, selbst wenn diese wie im Landkreis Kassel zu einer echten Plage geworden seien.

Dabei sei es auch in der Jägerschaft unstrittig, dass keine Elterntiere geschossen werden dürften. Es sei aber sinnvoll, Jungtiere zu schießen, um die Population nicht noch größer werden zu lassen.

Ähnlich die Lage bei den Füchsen. Sie selber möge auch den Anblick der schönen Tiere, so die Vorsitzende der Waldeckischen Jägerschaft. Aber auch Füchse hätten in hessischen Wäldern keine Fressfeinde und stellten eine Bedrohung für viele heimische Vogelarten dar, deren Nester gerne von Füchsen geplündert würden. 

Wenn man also wolle, dass seltene Vogelarten in Hessen eine Chance hätten, dann müsse die Population von Füchsen klein gehalten werden. Bergmann: „In ganz Deutschland kann ich Jungfüchse jagen, nur in Hessen ist das von März bis August verboten.“

Unabhängig davon, was sinnvoll sei und was nicht, gelte natürlich, dass Gesetze und Verordnungen einzuhalten seien. Daher stellte Sandra Bergmann als Vorsitzende der Waldeckischen Jägerschaft unmissverständlich klar: „Wir dulden keine Schonzeitvergehen.“

Quelle: WLZ Elmar Schulten/ https://www.wlz-online.de/waldeck/twistetal/nach-fuchsabschuss-schonzeit-muss-beachtet-werden-12523546.html

Vorstandswahl wird vom Amtsgericht überprüft

Die Waldeckische Jägerschaft kommt nicht zur Ruhe. Die jüngste Vorstandswahl wurde vor dem Eintrag ins Vereinsregister angefochten.

Nach der von manchen als „Palastrevolution“ empfundenen Jahreshauptversammlung und dem kompletten Rückzug des bisherigen Vorstands ist beim Registergericht des Amtsgerichts Korbach die Gültigkeit der Vorstandswahl bezweifelt worden. Der Eintrag des neuen Vorstands ins Vereinsregister wurde verweigert.

Konkret heißt es in dem Schreiben der für das Vereinsregister zuständigen Rechtspflegerin: „Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl.“

Zwei Mitglieder hätten dem Gericht Mängel angezeigt. Außerdem lägen dem Gericht zwei unterschiedliche Protokolle vor. Die Rechtspflegerin schreibt: „Es ist aufgrund der Eingaben der Vereinsmitglieder zu vermuten, dass eine Blockwahl stattgefunden hat. Diese ist gemäß der Vereinssatzung nicht zulässig. Eine der Satzung entsprechende Neuwahl des Vorstands wäre somit erforderlich.“

Wie ist die Wahl abgelaufen?

Das sehen die Vorsitzende der Waldeckischen Jägerschaft und der von ihr vertreten Vorstand ganz anders: „Wir werden gegen diese Feststellung Beschwerde einlegen. Es hat keine Blockwahl gegeben.“

Das könnten die 150 Mitglieder, die bei der Jahreshauptversammlung Mitte März anwesend waren bestimmt auch bezeugen. Zuerst sei über die Neubesetzung des Vorsitzendenpostens in geheimer Wahl abgestimmt worden. Bei dieser Abstimmung habe sich die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für sie entscheiden, so Sandra Bergmann.

Danach seien alle bis dahin bekannten Kandidaten für die weiteren Ämter befragt worden, ob sie für eine Wahl zur Verfügung stünden. Dabei hätten einige, vor allem die Mitglieder des bisherigen Vorstands, auf ihre Kandidatur verzichtet.

Über die verbliebenen Kandidaten sei dann einzeln, von Vorstandsposition zu Vorstandsposition abgestimmt worden.

Am Ende sei ein komplett neuer Vorstand zustande gekommen. Das habe wohl dem bisherigen Vorstand nicht gepasst, so Bergmann. Nur so könne sie sich erklären, dass ihre Wahl nun angefochten wurde.

Was waren die Beweggründe für die Anfechtung?

Schlechter Stil sei es auch gewesen, dass der nicht wiedergewählte Vorstand grußlos den Versammlungsraum verlassen habe.

Bergmann: „Ist doch komisch: 20 Jahre lange wurden die Vorstände der Waldeckischen Jägerschaft in Blockwahl gewählt. Jetzt haben wir es einmal richtig nach Satzung gemacht und dann wir die Rechtmäßigkeit der Wahl angefochten.“

Das habe sie auch in einer Stellungnahme für das Amtsgericht so dargelegt, so die Vorsitzende, die im Hauptberuf als Volljuristin ihre Brötchen verdient. Sie kommentiert das Schreiben des Vereinsregisters so: „Das Organ der Rechtspflege, das diese Entscheidung getroffen hat, verfügt offenbar nicht über die an dieser Stelle erforderlichen Rechtskenntnisse.“ 

Der rechtmäßig gewählt Vorstand werde daher gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen und auf die Entscheidung des Gerichts hoffen.“ Im Übrigen habe der Eintrag ins Vereinsregister nur deklaratorischen Charakter, sodass der Vorstand handlungsfähig bleibe.

Unnötiger Nebenkriegsschauplatz

In den vergangenen Wochen habe man schon sehr erfolgreich zusammengearbeitet und einiges auf den Weg gebracht. Unter anderem habe es schon sechs Neuanmeldungen für die Jägerausbildung gegeben und man sei mit vielen Institutionen ins Gespräch gekommen, was über Jahre nicht gelungen sei.

Bergmann: „Wir sind auf einem guten Weg und wollen uns durch solche Kleinigkeiten nicht von unserer Arbeit abbringen lassen. Das sind nur Nebenkriegsschauplätze.“

Quelle: WLZ Elmar Schulten/ https://www.wlz-online.de/waldeck/twistetal/waldeckische-jaegerschaft-wirbel-um-vorstandswahl-12520012.html


Quelle: Waldeckische Landeszeitung/ Fotografin Ute Germann-Gysen


Die Waldeckische Jägerschaft hat einen komplett neuen Vorstand

An der Spitze des Verbands stehen nun Sandra Bergmann und Anna-Maria Hausmann.Als „einmalig in der Waldeckischen Jägerschaft“ wurde die Jahreshauptversammlung der Organisation am Freitagabend von vielen Teilnehmern bezeichnet. Tatsächlich geriet der normale Ablauf mit den vorgesehenen Tagesordnungspunkten fast in den Hintergrund.

Zunächst hatte noch alles wie gewohnt mit der Begrüßung und dem Jahresbericht des Vorsitzenden Heinz Langerzik begonnen. Er bezeichnete den Verein mit einer stabilen Mitgliederzahl als gesund, wies auf Schießtermine und Maßnahmen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest hin und verabschiedete seinen Stellvertreter und Lehrgangsleiter Tobias Brun, der nach 16 Jahren seine Vorstandsarbeit beenden wollte. „Ich habe fertig“, sagte der und bekam großen Applaus.

Berichte von Schießobmann Dr. Thomas Schierenberg, Michael Osberger als Obmann für das Hundewesen und Michael Schulenberg von der Nachsuchengruppe zeugten von reger Tätigkeit. Der Bericht seitens der Unteren Jagdbehörde entfiel. Zu den anstehenden Vorstandswahlen hatte der bisherige Vorstand sich bereits Gedanken gemacht und Vorschläge erarbeitet. Doch dann wurde mit Wilhelm Bangert zunächst ein anderer Wahlleiter als vorgesehen gewählt.

Sandra Bergmann meldete sich und betonte: „Viele Mitglieder haben uns aufgefordert zu handeln! Vorstandswahlen sind dafür der richtige Zeitpunkt. Wir haben Mut zur Veränderung. Bewährtes bleibt, Ideen und Vorschläge werden auf den Weg gebracht.“ Man wolle als Team den Vorstand bilden und wieder für die Mitglieder da sein. In geheimer Wahl ging es dann um den Vorstandsposten. Dabei stimmten 72 Mitglieder für Langerzik und 76 für Bergmann. Daraufhin traten die von Langerzik vorgeschlagenen Kandidaten alle nicht mehr zur Wahl an. Offen gewählt wurden die weiteren neuen Vorstandsmitglieder: 2. Vorsitzende Anna-Maria Hausmann, Schriftführer Dieter Drebes, Kassierer Frederik Kuhaupt, Obmann für das Schießwesen Alfons Schlüter, Obmann für das Hundewesen Andre Zulauf, Beisitzer Thomas Böhle, Sönke Jäger, Bernd Wilhelmi und Helmuth Heine.

Aus der Versammlung war zu hören, dass es schon länger „ein bisschen gebrodelt“ hatte, nun sei es zu einem „Riss durch die Jägerschaft“ gekommen, das alles sei schade. Die neue Vorsitzende Sandra Bergmann (Volljuristin, Hundeführerin, Sportschützin und Vorsitzende der Hegegemeinschaft Bad Arolsen) dankte dem alten Vorstand für seine Arbeit, war sich der „schweren Bürde“ ihres Amtes bewusst und betonte, man wolle künftig ein bisschen etwas ändern im Interesse der Jägerschaft. Die Lehrgänge und Projekte würden aber weitergeführt. ut


Quelle: Waldeckische Landeszeitung

Fragen und Antworten zur ASP 18.01.2018

Aufgrund  des  medialen  Interesses  hat  der  Deutsche  Jagdverband  die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

Pressemitteilung Fragen udn Antworten zur ASP
Pressemeldung_Fragen und Antworten zur ASP_18.01.2018_DJV.pdf (145.61KB)
Pressemitteilung Fragen udn Antworten zur ASP
Pressemeldung_Fragen und Antworten zur ASP_18.01.2018_DJV.pdf (145.61KB)


Neue Monitoring-Regelung für Schweinepest 01.11.2016

Die für Haus- und Wildschweine tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.

Pressemitteilung DJV 11_2016
Pressemitteilung_Schweinepest-Monitoring_11_2016_DJV.pdf (89.28KB)
Pressemitteilung DJV 11_2016
Pressemitteilung_Schweinepest-Monitoring_11_2016_DJV.pdf (89.28KB)